AGB Gewerbekunden

Thomas Pillichshammer – Innviertler Edelwerk
Gültig für Verträge, Lieferungen, Individualanfertigungen und Fotodienstleistungen gegenüber Unternehmern, Betrieben, Vereinen, Veranstaltern und Künstlern.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen Thomas Pillichshammer, Betreiber des Einzelunternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Innviertler Edelwerk, office@edelwerk.at (nachfolgend „Verkäufer“ oder „wir“), und ihren Vertragspartnern geschlossenen Verträge über Lieferungen, Sonderanfertigungen, Veredelungen sowie Fotodienstleistungen, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
1.2. Diese AGB gelten somit für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, gewerbliche Betriebe, freiberuflich Tätige (z.B. Künstler) sowie Vereine, Körperschaften und Veranstalter (nachfolgend einheitlich „Kunde“ oder „B2B-Kunde“ genannt).
1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Verweisungsnormen.

2. Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge

2.1. Unsere Angebote, Preislisten und die Präsentationen im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail ausreichend) oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung zustande.
2.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Gebühr für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Vorauskasse

3.1. Kleinunternehmer-Status: Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro (€). Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und diese somit auf Rechnungen auch nicht ausgewiesen.
3.2. Vorauskasse bei Erst- & Großbestellungen: Bei individuellen Sonderanfertigungen, Serienproduktionen (z. B. Vereinsartikel, Werbemittel für Betriebe in höheren Stückzahlen) oder bei Neukunden behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang (Vorauskasse) zu starten.
3.3. Zahlung auf Rechnung: Sofern eine Lieferung auf Rechnung vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4. Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Mahn- und Inkassokosten zu tragen.

4. Besonderheiten bei Fotodienstleistungen (Events, Vereine, Künstler)

4.1. Bei der Buchung von Fototerminen (z.B. Eventfotografie für Vereine, Business-Shootings für Betriebe, Künstler-Portraits) ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Absicherung fällig.
4.2. Terminabsagen durch den B2B-Kunden: Sagt der Kunde einen fest gebuchten Fototermin ab, wird die geleistete Anzahlung von 50 % als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung einbehalten. Dem Kunden wird einmalig das Recht eingeräumt, einen kostenfreien Ersatztermin aus den vorgeschlagenen freien Terminen des Verkäufers zu wählen. Die Anzahlung wird darauf angerechnet.
4.3. Wird auch dieser vereinbarte Ersatztermin durch den Kunden abgesagt, verfällt die Anzahlung endgültig. Für jeden weiteren Termin muss ein neuer Auftrag erteilt und eine neue Anzahlung geleistet werden.
4.4. Aushändigungssperre: Die Bereitstellung von Bildmaterial (als Download-Link, Online-Galerie oder auf USB-Stick) erfolgt ausnahmslos erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten vereinbarten Honorars.

5. Rechte Dritter bei Kundenmotiven (Logos, Sprüche, Künstlervorlagen)

5.1. Übermittelt der Kunde (z. B. Betrieb, Verein oder Künstler) eigene Logos, Vereinswappen, Marken, Texte, Sprüche oder Grafiken zur Veredelung (Druck, Gravur, Bestickung), versichert er damit ausdrücklich, dass er Inhaber aller erforderlichen Urheber-, Marken-, Namens- und Lizenzrechte ist.
5.2. Schadloshaltung: Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten (z.B. Markenrechtsverletzungen) vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch alle Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten des Verkäufers) sowie behördliche Strafen oder Schadensersatzzahlungen.

6. Verarbeitung kundeneigener Rohlinge und Materialien

6.1. Stellt der Kunde eigene Rohwaren, Textilien oder Materialien (z. B. eigene Vereinskleidung zum Besticken oder firmeneigene Gegenstände zur Gravur) zur Verfügung, erfolgt die Bearbeitung ausschließlich auf Risiko des Kunden.
6.2. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ausschuss, die durch thermische, mechanische oder chemische Belastungen während des Produktionsprozesses entstehen (z. B. Schmelzen von Gewebe unter der Sticknadel, Fehlreaktionen bei Gravuren aufgrund unbekannter Materialzusammensetzungen), es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers vor.

7. Naturprodukte, Handarbeit und Toleranzen

7.1. Holz als Werkstoff: Da Holz ein Naturprodukt ist, gelten holztypische Eigenschaften (z.B. abweichende Maserungen, Astbilder, Farbunterschiede, minimale holzbedingte Verzüge oder feine Haarrisse) als vereinbarte Beschaffenheit. Sie stellen keinen Mangel dar.
7.2. Handarbeit & Harz: Bei Produkten, die mit Epoxidharz oder in reiner Handarbeit veredelt werden, sind fertigungsbedingt minimale Lufteinschlüsse, Maßabweichungen oder minimale Oberflächenunregelmäßigkeiten unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

8. Lieferung, Versand und Mängelrügepflicht (§ 377 UGB)

8.1. Die Lieferung erfolgt ab Betrieb des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des B2B-Kunden (Schuld mit Abholort). Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.
8.2. Unternehmerische Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen (Waren sowie digitale Lichtbilder) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt bzw. Bereitstellung, gründlich zu untersuchen.
8.3. Mängel, die bei dieser Untersuchung festgestellt werden, müssen dem Verkäufer unverzüglich (innerhalb dieser 7-Tages-Frist) unter genauer Beschreibung und Beifügung von Fotobeweisen schriftlich (per E-Mail) gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
8.4. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware oder das Bildmaterial als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

9. Gewährleistung, Reklamationsprüfung und Haftungsbeschränkung

9.1. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch.
9.2. Prüfungsverfahren: Zur Prüfung von Mängeln hat der Kunde die beanstandete Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zu senden. Liegt ein Verschulden des Verkäufers vor, werden die nachgewiesenen Transportkosten rückerstattet. Liegt der Fehler beim Kunden (z.B. unsachgemäße Reinigung, falsche Lagerung, Missachtung von Textilpflegehinweisen), trägt der Kunde alle Kosten.
9.3. Die Gewährleistungsfrist für B2B-Kunden beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. Bereitstellung der Ware/Fotos. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen; die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
9.4. Haftungsbeschränkung: Der Verkäufer haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers.
10.2. Der B2B-Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

11. Kein Widerrufsrecht im B2B-Verkehr

11.1. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht (wie es für Verbraucher nach dem FAGG gilt) existiert im reinen B2B-Geschäftsverkehr nicht. Ein Rückgaberecht wird nicht eingeräumt.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte an Bildmaterial (B2B)

12.1. Das Urheberrecht an allen fotografischen Werken verbleibt ausnahmslos beim Verkäufer (Thomas Pillichshammer – Innviertler Edelwerk).
12.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine erweiterte Lizenz vereinbart wurde, erhält der B2B-Kunde (Betrieb, Verein, Künstler) mit der vollständigen Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene gewerbliche bzw. vereinsinterne Zwecke (z.B. Veröffentlichung auf der eigenen Webseite, den eigenen Social-Media-Kanälen, in Vereinszeitungen oder für eigene PR-Zwecke).
12.3. Sonderregelung für Mitarbeiterfotos (Mitarbeiterportraits): Wird der Verkäufer mit der Erstellung von Mitarbeiterfotos für ein Unternehmen beauftragt, wird den jeweils abgelichteten Mitarbeitern des Kunden ausdrücklich das Recht eingeräumt, die von ihnen angefertigten Lichtbilder für private Zwecke (z. B. für private Bewerbungen sowie zur Nutzung auf persönlichen Profilen in sozialen und beruflichen Netzwerken wie LinkedIn, Xing oder Instagram) kostenfrei zu nutzen. Eine kommerzielle Verwertung durch die Mitarbeiter selbst ist ausgeschlossen.
12.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. Weiterverkauf der Bilder an Sponsoren, Medienunternehmen oder Partnerbetriebe) sowie die Nutzung für fremde Werbezwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt und honorarpflichtig.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
13.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht (Bezirk Ried im Innkreis bzw. Landesgericht Ried im Innkreis) vereinbart.

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